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Die Skipper- Haftpflicht- Versicherung
Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.
In der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden durch unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.
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- Sat — Sun: 9:00 am — 20:00 am
10/15 Mio Euro
pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
Basis: AHB und Besondere Bedingungen (SH 0224) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung
Mitversichert sind (auf Basis der AHB und der Besonderen Bedingungen SH0224 für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):
- Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
- Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.
- Sicherheitsleistungen bis EUR 125.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.
- Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 25.000,00.
- Reise- und/oder Hotelkosten bis zu EUR 1.000,00 sollte die Charteryacht aufgrund eines durch die Chartercrew verursachten Schadens an der Yacht nicht rechtzeitig im vereinbarten Übergabehafen eintreffen können.
- Abschlepp- und Bergekosten bis zu EUR 25.000,00
Beispiele zur Skipperhaftpflicht
Kollision mit yacht.
Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt. Die Haftpflicht-Versicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Diese Deckungslücke schließt die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen-, Sachschäden bis EUR 10 Mio. deckt.
Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadenfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 125.000,00 im Rahmen der Skipper- Haftpflicht- Versicherung automatisch mitversichert.
Haftungsforderung eines Crewmitglieds an Skipper
Während eines Törns rund Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied wird schwer verletzt. Der Skipper wird haftbar gemacht, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitsegler gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.
Grobe Fahlässigkeit
Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 750.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 (nach Kaution) im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung gedeckt.
Forderung wegen Charterausfall
Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 25.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.
Abschlepp- und Bergekosten
Sie befinden sich mit Ihrem gecharterten Boot im Ijsselmeer und sind unglücklich gestrandet. Das Boot selbst ist unbeschädigt geblieben. Allerdings fallen nicht unerhebliche „Berge- und Schleppkosten“ an. In der Regel tritt die Kaskoversicherung des Yachteigners ein, um diese Kosten zu übernehmen, allerdings werden Sie Ihre hinterlegte Kaution los sein. Wenn Sie die Kaution versichert haben, wird der Versicherer evtl. entgegnen, dass die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kautionsversicherung ein Schaden am Schiff ist, der hier nicht eingetreten ist. Diese Lücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die für die Berge- und Schleppkosten im Rahmen des Vertrages aufkommt.
Ihr Boot gerät in Schwierigkeiten und Schlepp- bzw. Bergehilfe ist unumgänglich. Der Kaskoversicherer weigert sich aber, die Kosten dafür zu übernehmen. Sie sind gezwungen sich selbst um die Bergung zu kümmern. Da Sie als Skipper der Auftraggeber für die Bergung sind, können Sie mit nicht unerheblichen Kosten konfrontiert werden.
Derartige Risiken sind über die Skipper-Haftpflichtversicherung automatisch bis 25.000,00 EUR im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Für nur EUR 10,- zusätzlich (Jahresdeckung EUR 20,-) erhalten Sie unsere umfassende
Rechtsschutz-versicherung zur skipperhaftpflicht, hier gehts zu den prämien und zum abschluss:, für 3 aufeinander folgende tage (2 nächte) z.b. am wochenende..., für eine charterdauer bis max. 6 wochen innerhalb eines jahres..., mit jahresdeckung.
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Bitte beachten Sie:
- Versicherungsschutz besteht ab 12:00 Uhr mittags am Tag des Versicherungsbeginns
- Diese Versicherung können Sie aus versicherungstechnischen Gründen nur dann abschließen, wenn Sie Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates sowie Norwegen - sind. Einwohnern aus Italien können wir leider die Skipperhaftpflicht-Versicherung nicht mehr anbieten. Der Abschluss der optionalen Skipper- Rechtsschutz-Versicherung ist nur für Versicherungsnehmer mit deutschem Wohnsitz möglich.
- Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
- Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.
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Unsere 10 Niederlassungen bieten Rundum-Service in allen Wassersportrevieren der Welt.
Seit 1899 vertrauen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH.
Sie suchen eine neue Herausforderung? Wir bieten Ihnen spannende Aufgaben in unseren verschiedenen Unternehmensbereichen
- Laden Sie Ihre Vertragsdokumente herunter
- Behalten Sie den Überblick über Ihre Rechnungen
- Prüfen und ändern Sie Ihre persönlichen Daten
Skipper-Haftpflichtversicherung
Jahresdeckung.
Die Pantaenius-Skipperhaftpflichtversicherung bietet Ihnen das ganze Jahr über Schutz bei Schäden, die beim Gebrauch einer fremden Motor- oder Segelyacht entstehen. Sie wird wirksam, wenn die yachteigene Haftpflicht-Versicherung nicht eintritt. Versichert ist ebenfalls die Nutzung von Beibooten oder anderen Wassersportgeräten. Die Versicherung kann sowohl für den privaten Skipper als auch für gewerbliche Skipper abgeschlossen werden und gilt weltweit.Um die Skipperhaftpflichtversicherung online abzuschließen, wählen Sie bitte eine Deckung aus der unten stehenden Tabelle aus.
Übrigens: Eine Skipperhaftpflicht für nur einen einzelnen Törn können Sie jetzt auch über unsere Charterversicherung abschließen.
Private Nutzung
Bis 17 m Schiffslänge
Versicherungssumme
(Personen-/Sachschäden)
Ab 17 m Schiffslänge
Gewerbliche nutzung - für personen und firmen.
Gewerbliche Nutzung
Die o.g. Prämien sind Jahresprämien und verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer (19%). Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
Bei der Pantaenius-Skipperhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Jahrespolice. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.
Ihre Vorteile
Rundum-schutz.
Gedeckt sind neben Personen- auch Sach- und Vermögensschäden.
ABWEHR UNBERECHTIGTER ANSPRÜCHE
Automatisch mitversichert ist die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche vonseiten Dritter.
ARRESTIERUNG DER GEFÜHRTEN YACHT
Die bei einer Arrestierung der geführten Yacht anfallenden Gebühren werden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro übernommen.
Weitere Versicherungssummen
- Höchstentschädigung je Person bei Personenschäden: EUR 3.000.000,00
- für Vermögensschäden: EUR 250.000,00
GEWÄSSERSCHÄDEN
Versichert sind Schäden, welche beispielsweise aus verunreinigten Gewässern einschließlich des Grundwassers hervorgehen.
ZUSÄTZLICHE SPORTGERÄTE
Gedeckt sind ebenso Schäden, die aus dem Einsatz von zum Boot gehörenden Beibooten sowie von Wassersportgeräten resultieren.
WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die jährliche Deckung gilt weltweit.
Braucht man eine Skipperhaftpflicht?
Nicht nur der Besitzer eines Bootes, auch der Skipper eines geliehenen Wasserfahrzeugs sollte für den Fall der Fälle umfassend abgesichert sein. Ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper also notwendig? Sie ist in der Tat optimal für Wassersportfreunde, die regelmäßig mit geliehenen Booten unterwegs sind. Anders als im KFZ-Bereich existiert zudem keine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Boote und Yachten. Die Skipperhaftpflicht springt immer dann ein, wenn die genutzte Yacht nicht oder nur unzureichend versichert ist und schützt vor unüberschaubaren finanziellen Risiken aufgrund von Personen- oder Sachschäden.
Das umfasst die Pantaenius Skipperhaftpflicht
Die Pantaenius Haftpflichtversicherung für Skipper ist für private wie auch berufliche Skipper verfügbar. Damit Sie für den Schadensfall wirklich rundum abgesichert sind, gelten Schäden an der gecharterten Yacht ebenfalls mitversichert, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und die schiffseigene Kaskoversicherung eine Deckung entstandener Schäden ablehnt. Alle übrigen Schäden am Schiff müssen im Fall eines Charters über die schiffseigene Yacht-Kasko abgewickelt werden. Die Vertragslaufzeit der Skipperhaftpflicht beträgt ein Jahr und gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Törns.
Übrigens: In unserer Yacht-Haftpflicht ist der Skipper grundsätzlich mitversichert.
Deckt die Skipperhaftpflichtversicherung Schäden an der von mir geführten fremden Yacht?
Grundsätzlich deckt die Skipperhaftpflichtversicherung Schäden, die der Skipper als Versicherungsnehmer mit einer fremden Yacht verursacht und für die er entsprechend von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) in Anspruch genommen wird. Schäden an der vom Skipper geführten Yacht selbst sind nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und unter Anwendung einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,- gedeckt, soweit hierfür Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsverhältnis beansprucht werden kann. Lassen Sie sich daher unbedingt das Bestehen einer Kaskoversicherung für die Yacht, die Sie führen, nachweisen. Die Höhe der zu hinterlegenden Kaution sollte dabei der Höhe der Selbstbeteiligung des Vermieters unter dessen Kaskoversicherung entsprechen.
Ist die Crew mitversichert?
Ja, die Crew-Mitglieder sind mitversicherte Personen unter der Skipperhaftpflichtversicherung.
Sind Kautionsschäden mitversichert?
Nein, das Einbehalten der Kaution durch den Vercharterer ist unter der Skipperhaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Um die Kaution abzusichern, sollte eine separate Kautionsversicherung abgeschlossen werden.
Welcher Schutz besteht, wenn die von mir geführte Yacht nicht haftpflichtversichert ist?
Wenn die Yacht nicht haftpflichtversichert ist, prüft die Skipperhaftpflichtversicherung die erhobenen Ansprüche im Schadensfall. Im Falle eines nach den Bedingungen versicherten Ereignisses tritt die Skipperhaftpflichtversicherung ein.
Welcher Schutz besteht, wenn die Yacht bereits haftpflichtversichert ist?
Wenn die Yacht haftpflichtversichert ist, müssen alle Haftpflichtschäden zunächst dem Versicherer der Yacht selbst gemeldet werden. In diesem Fall besteht ausschließlich eine subsidiäre Deckung über die Skipperhaftpflichtversicherung.
Was bedeutet subsidiäre Deckung der Skipperhaftpflichtversicherung?
Leistungen unter den Bedingungen und Versicherungssummen der Skipperhaftpflichtversicherung können nur dann gefordert werden, soweit sie nicht schon aus einem anderen Versicherungsverhältnis beansprucht werden können.
Wann brauche ich eine gewerbliche Skipperhaftpflichtversicherung?
Eine gewerbliche Skipperhaftpflichtversicherung ist dann abzuschließen, wenn Sie durch Ihre Tätigkeit als Schiffsführer einen kommerziellen Nutzen, Lohn oder anderweitigen geldwerten Vorteil erhalten. Sollten Sie privat als Mitglied eines Segelvereins Schiffsführer während eines Vereinstörns sein und erfolgt zu Ihren Gunsten lediglich eine Übernahme Ihrer Kosten für z.B. Flug, Kost und Logis durch Ihre Crew (mitsegelnde Vereinsmitglieder), betrachtet Pantaenius dies nicht als geldwerten Vorteil, so dass hierfür Deckung bereits unter der Skipperhaftpflichtversicherung für private Nutzung bestünde. Dies gilt bei Pantaenius auch, soweit sie bei einem privaten Törn mit Freunden als Schiffsführer agieren und lediglich eine entsprechende Übernahme Ihrer Kosten durch Ihre Mitsegler erfolgt.
- Kundeninformation (PSHB)
- Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (PSHB)
- Pantaenius-Skipperhaftpflicht-Bedingungen (PSHB)
- Kundeninformation CH (PSHB)
- Pantaenius-Skipperhaftpflicht-Bedingungen (PSHB) CH
Beteiligte Versicherungsunternehmen
(Das erstgenannte ist das führende Versicherungsunternehmen.)
Chubb European Group Limited
Allianz Global Corporate & Specialty SE
AIG Europe Ltd.
R + V Allgemeine Versicherungs AG
Die vollständigen Anschriften finden Sie hier .
Mehr Schutz für die schönste Zeit des Jahres dank marktführenden Versicherungslösungen speziell für Charterreisen.
Unsere Kaution Plus lässt sich bis kurz vor Reisebeginn buchen! Wählen Sie Ihre Kautionssumme von 500 - 20.000€ und schließen sie diese separat oder in Ergänzung weiterer Charterversicherungen ab.
Sind noch Fragen offen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern auch telefonisch. Egal, ob Sie eine Empfehlung zur Yachtversicherung oder mehr Informationen zu unseren Produkten für die umfassende Absicherung Ihres Bootes benötigen. Wir sind für Sie da!
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Skipperversicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)
Überzeugen Sie sich selbst
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Skipperversicherung ist in der Regel eine Haftpflichtversicherung für die Führer gecharterter Boote und Yachten.
- Es handelt sich um eine sinnvolle Versicherung, weil sich Skipper nicht immer auf den Versicherungsschutz des gecharterten Bootes verlassen können und hohe Schadenersatzansprüche möglich sind.
- Wer ein eigenes Boot besitzt und zusätzlich Boote chartert, kann Skipperhaftpflicht und Bootsversicherung kostengünstig in einem Vertrag kombinieren .
- Solchen kombinierten Versicherungsschutz gibt es zum Beispiel für weniger als 6 € pro Monat.
Das erwartet Sie hier
Was eine Skipperversicherung kostet, was sie leistet und wer sie braucht.
- Wie funktioniert die Skipperhaftpflicht?
- Wichtige Leistungen
- Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
- Aktuelle Testergebnisse
- Skipperhaftpflicht im Vergleich
Wie funktioniert eine Skipperhaftpflichtversicherung?
Wer braucht eine skipperhaftpflicht.
Die Skipperhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für das Führen gecharterter Boote . Wer dabei einen Schaden verursacht, benötigt eine Haftpflichtversicherung . In Deutschland besteht keine Versicherungspflicht , angesichts der möglichen Schäden ist eine solche Versicherung jedoch empfehlenswert. In anderen Ländern wiederum dürfen Sie nicht ohne Bootshaftpflichtversicherung unterwegs sein.
Alles Wichtige zur Bootsversicherung
Genügen Ihre bestehenden Verträge?
Bevor Sie eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht bereits gegen die entsprechenden Risiken versichert sind. Die private Haftpflichtversicherung versichert je nach Tarif auch das Führen von kleinen Booten. Bootsbesitzer sollten prüfen, ob und welcher Versicherungsschutz für gecharterte Boote in Ihrer Bootsversicherung inkludiert ist. Es ist jedoch gut möglich, dass Sie zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen.
Zwei Arten der Skipperversicherung
Bootsbesitzer können eine Bootsversicherung abschließen, die nicht nur das Führen ihres eigenen Bootes, sondern auch Skippertätigkeiten versichert. Wer kein eigenes Boot besitzt oder eine Bootsversicherung hat, bei der keine Skipperversicherung inklusive ist, kann diese Versicherung auch separat abschließen. Eine selbständige Skipperversicherung bieten beispielsweise die Versicherer Gothaer und AIG an – unsere Experten vermitteln Ihnen gerne einen entsprechenden Tarif. Nutzen Sie dazu gern unser kostenfreies Angebotsformular.
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Vier gute Gründe, eine Skipperversicherung abzuschließen
- Sie schließen eine wichtige Versicherunglücke .
- Für Bootsbesitzer ist eine kostengünstige Kombination aus Boots- und Skipperhaftpflicht möglich und auch einzelne Skipperversicherungen sind nicht teuer.
- Auch teure Schäden sind dank hoher Deckungssummen versicherbar.
- Die Skipperversicherung kann auch Schäden am gecharterten Boot abdecken.
Unsere Bootsversicherung mit Skipperhaftpflicht
Wenn Sie eine Bootsversicherung abschließen möchten, in der auch eine Skipperhaftpflicht mit inbegriffen ist, können Sie dies bei unserem Kooperationspartner Nammert tun. Im Tarif Basis-Plus können Sie Boote mit der gleichen Größe wie das versicherte Boot chartern, im Premium-Tarif sind Sie als Skipper unabhängig von der Größe des Bootes haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt zehn Millionen Euro.
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Sichern Sie sich bei uns bereits ab 5,77 Euro im Monat ab. Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
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Was leistet die Skipperhaftpflicht?
Schadensersatz und passiver rechtsschutz.
Wie alle Haftpflichtversicherungen zahlt die Skipperversicherung, wenn jemand eine legitime Schadensersatzforderung an Sie hat. Ist die Forderung nicht berechtigt, trägt die Versicherung die Kosten für ihre Abwehr . Es handelt sich um eine wichtige Absicherung, da Sie als Schiffsführer die Verantwortung für das Boot, die Crew und Ihre Gäste tragen. Hier besteht das Potenzial für hohe Schäden, für die Sie ohne Versicherung mit Ihrem gesamten und auch Ihrem zukünftigen Vermögen haften.
Ergänzung zur bestehenden Versicherung
Charterschiffe sind in der Regel mit einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung ausgestattet. Allerdings ist für die Skipper nicht immer klar, wie umfassend diese tatsächlich ist. Es besteht die Gefahr, dass die Deckungssumme nicht hoch genug ist oder es Leistungsausschlüsse gibt. Für diese Situation können sich Charterskipper mit einer eigenen Skipperversicherung absichern.
Bootsversicherung für Gewerbe
Schadensbeispiel
Sie chartern eine Yacht und stoßen versehentlich mit einer anderen Yacht zusammen . Beide Yachten werden dabei beschädigt. Nun hat nicht nur der Besitzer des beschädigten Bootes Schadenersatzansprüche, auch der Besitzer der gecharterten Yacht stellt Ihnen die Reparatur des Schadens in Rechnung. Hinzu kommen noch entgangene Einnahmen, weil er der Person, die das Boot nach Ihnen chartern wollte, absagen musste. Einen Überblick über die häufigsten Schadensursachen und Beispiele für mögliche Kosten von Schäden an Booten finden Sie hier:
Typische Schadensfälle der Bootsversicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Beachten Sie, dass insbesondere Personenschäden hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können. Auch Schäden an anderen Booten oder Umweltschäden können in hohen Forderungen resultieren. Aus diesem Grund sollte Ihre Versicherung auch Schäden in Höhe von mindestens fünf Millionen, idealerweise mehr abdecken.
Was lässt sich versichern?
- Sach-, Personen- und Vermögensschaden an Gästen, Mitgliedern der Crew oder Außenstehenden
- Beschädigung des gecharterten Boots
- Gewässerschäden
- Ziehen von Personen
- Forderungen wegen des Ausfalls einer Folgecharter
- Sicherheitsleistung, wenn das Boot in einem ausländischen Hafen beschlagnahmt wird
- Weltweiter Schutz
- Hotelkosten und Fahrtkosten wegen eines Schadens
Lesen Sie die Versicherungsunterlagen genau, um herauszufinden, was in Ihrem konkreten Fall mit welcher Summe versichert ist und was nicht.
Welche Leistungseinschränkungen gibt es?
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Skipperversicherung Situationen, in denen die Versicherung nicht leistet. Welche das sind, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. Mögliche Ausschlüsse sind:
- Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – letztere ist jedoch bei manchen Anbietern versichert
- Schäden außerhalb des Geltungsbereichs
- Schäden außerhalb der Versicherungsdauer – achten Sie insbesondere bei Bootsversicherungen mit inkludierter Skipperversicherung auf die Dauer des Schutzes
- Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an oder der Vorbereitung auf eine Regatta.
Weitere Skipperversicherung
Neben der Skipperhaftpflichtversicherung gibt es auch eine Kautionsversicherung für Skipper. Diese erstattet dem Skipper die Kaution , wenn sie nach einem Schadensfall einbehalten wird. Es gibt auch die Charterrücktrittsversicherung , die man teilweise zusammen mit dem Chartervertrag abschließen kann. Mit dieser Versicherung bekommt man sein Geld zurück, wenn zum Beispiel eine Krankheit die Charter verhindert. Auch eine Rechtsschutz- und eine Unfallversicherung können sinnvoll sein.
Was kostet eine Skipperhaftpflichtversicherung?
Kostenbeispiel: Bootsversicherung inklusive Skipperhaftpflicht
Unser Beispielkunde hat ein knapp fünf Meter langes Motorboot mit einer Motorleistung von 75 PS. Er will das Boot in EU-Binnengewässern sowie der Nord- und Ostsee nutzen. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung für sein Boot und eine Skipperversicherung für andere Boote können beispielsweise so aussehen:
Davon hängen die Kosten ab
Kostenfaktoren sind unter anderem:
- Entscheidung für oder gegen einen Premium-Tarif
- Größe des Bootes
- Motorenstärke oder Segelfläche
- Geltungsbereich der Versicherung
Auch bei der Bootsversicherung sind Saisonversicherungen und Schadensfreiheitsrabatte möglich.
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In Kooperation mit Nammert Bootsversicherungen
Was kostet eine selbständige Skipperhaftpflicht?
Wenn Sie kein eigenes Boot haben, können Sie auch eine selbständige Skipperhaftpflicht abschließen. Deren Kosten hängen ebenfalls davon ab, welchen Bootstyp Sie chartern wollen. Auch die Versicherungssumme ist ein Faktor.
Kostenbeispiel
Wer sich beispielsweise für das Chartern einer Segelyacht bis zehn Meter Länge versichern möchte, kann das für 77,00 Euro pro Jahr tun. Die Deckungssumme betrüge in diesem Fall fünf Millionen Euro. Eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro würde mit 87,00 Euro pro Jahr nur zehn Euro mehr kosten.
Die Skipperversicherung im Test
Gegenwärtig liegen leider keine aktuellen Testergebnisse unabhängiger Institute zur Skipperhaftpflichtversicherung vor. Sobald sich dies ändert, finden Sie die Testergebnisse hier. Unsere Expertenempfehlungen zur Bootsversicherung können Sie hier einsehen:
Die beste Bootsversicherung (2024)
Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten
Ein vergleich lohnt sich.
Auch bei der Skipperversicherung lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und verschiedene Tarife zu vergleichen . Achten Sie dabei unter anderem auf Folgendes:
- Versicherungssumme : Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch, dass Sie auch im Fall eines teuren Schadens (zum Beispiel eines Personenschadens oder der Beschädigung eines wertvollen Bootes) versichert sind?
- Versicherte Bootstypen : Sind die Boote, die Sie chartern möchten, versichert?
- Geltungsbereich : Gilt der Versicherungsschutz dort, wo Sie Boot fahren wollen?
- Schäden am gecharterten Boot : Sind Sie versichert, wenn Sie das gecharterte Boot beschädigen?
- Sind auch Umweltschäden versichert?
- Folgecharter : Trägt die Versicherung die Kosten, wenn der Bootsbesitzer das Boot vorrübergehend nicht verchartern kann?
- Wie sieht es mit der Versicherung von grober Fahrlässigkeit aus?
Wenn Sie ein Boot oder eine Yacht chartern möchten, sind die damit verbundenen Haftpflichtrisiken meist nicht durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt und Sie können nicht immer darauf zählen, dass die bereits vorhandene Haftpflichtversicherung für das gecharterte Boot wichtige Risiken ausreichend abdeckt. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung . Als Bootsbesitzer können Sie eine Versicherung abschließen, die sowohl Ihre Tätigkeit als Führer Ihres eigenen Bootes als auch als Skipper mit einem gecharterten Boot versichert. Besitzen Sie kein Boot, kommt eine selbständige Skipperversicherung infrage.
Die häufigsten Fragen zur Skipperhaftpflichtversicherung
Welche Versicherung brauche ich als Skipper?
Die wichtigste Versicherung für Skipper ist eine Skipperhaftpflichtversicherung . Diese schützt Sie gegen potenziell sehr hohe Schadenersatzansprüche, wenn es zu einem Schaden kommt, und sorgt dafür, dass sie sich nicht auf die Versicherung des gecharterten Bootes oder der gecharterten Yacht verlassen müssen. Skipper können aber auch ihre Kaution, Unfälle oder das Risiko eines Rechtsstreits versichern.
Was ist eine Skipperversicherung?
Meist ist mit der Skipperversicherung eine Skipperhaftpflichtversicherung gemeint, also eine Haftpflichtversicherung, die bei Schäden greift, die Sie mit einem gecharterten Boot verursacht haben. Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung erstreckt sich in der Regel nicht auf größere oder stark motorisierte Boote, sodass dies oft eine sinnvolle Ergänzung darstellt.
Insbesondere, wenn Sie nur kleinere Boote und Yachten chartern, können Sie sich umgerechnet für wenige Euro pro Monat versichern. Eine selbständige Skipperhaftpflichtversicherung ist zum Beispiel für 77 Euro für das ganze Jahr möglich.
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Skipperhaftpflicht Vergleich, Kosten & Tarifrechner 2024
Christoph Hein Aktualisiert am 10.03.2024
Die Skipperhaftpflicht sichert dich als Skipper ab und stellt im Schadenfall den Ausgleich für Schäden oder Verletzungen, die du verursacht hast. In einer Welt, in der Segeln und Yachting zunehmend beliebt werden, wird diese Versicherung immer wichtiger. Die Skipperhaftpflicht deckt hauptsächlich Haftpflichtschäden ab, die beim Betrieb eines Bootes oder einer Yacht auftreten könnten. Sie stellt sicher, dass du finanziell abgesichert bist, falls etwas Unerwartetes passiert.
Tarifrechner: Beitrag für Skipperhaftpflicht berechnen
Mithilfe des Rechners unseres Partners Nammert Bootsversicherungen können Sie den Beitrag zur Skipperhaftpflicht ganz einfach selbst berechnen. Diese ist in der Haftpflichtversicherung integriert, es benötigt keinen separaten Tarif zur Absicherung.
Die Notwendigkeit einer Skipperhaftpflicht: Warum ist sie wichtig?
Als Skipper bist du auf See und im Hafen vielen Risiken ausgesetzt. Ob Kollisionen, Umweltschäden, Verletzungen von Crewmitgliedern oder Dritten – die möglichen Szenarien, in denen du haftbar gemacht werden könntest, sind vielfältig. Hier kommt die Skipperhaftpflicht ins Spiel. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen solcher unvorhergesehenen Ereignisse und bietet ein Sicherheitsnetz, das im Falle eines Rechtsstreits unerlässlich ist.
Die Rolle des Skippers: Verantwortlichkeiten und Pflichten
Skipper zu sein, ist keine leichte Aufgabe. Du benötigst Fachwissen, Geschicklichkeit und ein hohes Maß an Verantwortung. Du bist dafür verantwortlich, das Schiff sicher zu führen, die Crew und Passagiere zu schützen und den Umweltschutz zu gewährleisten. Diese Verantwortung erfordert eine umfassende Versicherungsdeckung, die im Falle eines unglücklichen Vorfalls Schutz bietet. Mit einer Skipperhaftpflicht bist du auf der sicheren Seite, egal was passiert.
Was deckt die Skipperhaftpflicht ab?
Die Skipperhaftpflicht ist eine umfassende Versicherung, die eine Vielzahl von Szenarien abdeckt. Dazu gehören Kollisionen mit anderen Schiffen, Schäden an Hafenanlagen, Umweltschäden und Personenschäden. Außerdem deckt sie auch die Kosten für deine rechtliche Verteidigung ab, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Diese breite Palette von Deckungen bietet dir umfassende Sicherheit, unabhängig von der Art des Vorfalls, den du erleben könntest.
In Kürze: Diese Schäden sind abgedeckt:
- Schäden an anderen Schiffen und Wasserfahrzeugen
- Schäden an Hafenanlagen, Anlegern und sonstigen für den Schiffsverkehr relevanten Anlagen
- Umweltschäden wie auslaufendes Öl, Benzin oder Schäden am Grund / an der Böschung
- Personenschäden
Unterschiede zwischen Skipperhaftpflicht und Kaskoversicherung
Obwohl beide Versicherungsarten für dich als Skipper wichtig sind, decken sie unterschiedliche Risiken ab. Die Skipperhaftpflicht kommt für Schäden auf, die du an Dritten verursachst, einschließlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Andererseits kümmert sich die Kaskoversicherung um die Deckung von Schäden an deinem eigenen Schiff, einschließlich Diebstahl, Brand, Kollision und mehr. Für einen umfassenden Schutz solltest du sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung abschließen.
Welche Faktoren beeinflussen die Prämien für die Skipperhaftpflichtversicherung?
Verschiedene Faktoren bestimmen die Prämien für eine Skipperhaftpflichtversicherung. Dazu gehören die Art und Größe deines Bootes, der geografische Schutzumfang, deine Erfahrung und Qualifikation, die Nutzung des Bootes (gewerblich oder privat) und die gewählten Deckungsgrenzen. Ein gutes Verständnis dieser Faktoren kann dir helfen, die Kosten zu optimieren und sicherzustellen, dass der gewählte Versicherungsschutz angemessen ist.
Häufige Risiken und Szenarien, die durch eine Skipperhaftpflichtversicherung abgedeckt werden
Die Skipperhaftpflicht deckt eine Vielzahl von Risiken ab. Dazu gehören Kollisionsschäden, die durch das Manövrieren deines Bootes entstehen können, Personenschäden an Bord oder beim Ein- und Aussteigen, Sachschäden an anderen Booten, Hafenanlagen oder der Meeresumwelt. Auch Rechtsschutzkosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können, sind abgedeckt. Die Vielfalt der abgedeckten Szenarien unterstreicht die Wichtigkeit einer Skipperhaftpflicht für jeden, der auf dem Wasser unterwegs ist.
Zusätzlicher Schutz: Skipper-Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung
Die Skipper-Unfallversicherung ist eine zusätzliche Deckung, die du in Betracht ziehen solltest. Sie bietet dir Schutz, falls du oder deine Crewmitglieder bei einem Unfall verletzt werden. Sie kann auch eine finanzielle Unterstützung für medizinische Behandlungen oder Invaliditätsleistungen bieten. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten ab, die bei rechtlichen Streitigkeiten entstehen könnten, sei es mit Versicherungsunternehmen, Hafenbehörden oder Dritten. Zusammen mit der Skipperhaftpflicht bildet sie ein starkes Versicherungspaket, das dich in jeder Situation schützt.
Fallbeispiele: Realitätsnahe Beispiele, in denen die Skipperhaftpflicht greift
- Fallbeispiel #1: Stell dir vor, du bist als Skipper auf einem Segelboot und kollidierst in einem engen Hafen mit einem anderen Schiff. Der andere Eigentümer behauptet Sachschäden und verlangt eine Entschädigung. In diesem Fall würde deine Skipperhaftpflicht die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Schiffes übernehmen.
- Fallbeispiel #2: Während einer Segeltour verletzt sich einer deiner Passagiere an Bord ernsthaft. Sie benötigen medizinische Hilfe und fordern Schadensersatz für die medizinischen Kosten und mögliche Folgeschäden. Deine Skipperhaftpflicht würde diese Kosten decken und dich vor finanziellen Verlusten schützen.
Wahl der richtigen Skipperhaftpflichtversicherung: Was solltest du beachten?
Bei der Auswahl einer Skipperhaftpflichtversicherung solltest du verschiedene Aspekte berücksichtigen. Stelle sicher, dass die Versicherungssumme ausreichend ist, um potenzielle Schäden zu decken. Berücksichtige die geografische Reichweite der Police und stelle sicher, dass sie deinen Bedürfnissen entspricht. Beachte die Exklusionen und Bedingungen der Police und stelle sicher, dass sie für deine spezifische Situation geeignet sind. Nicht zuletzt solltest du auch den Ruf und die Zuverlässigkeit des Versicherers berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zur Skipperhaftpflichtversicherung
Jeder, der ein Boot oder eine Yacht führt, benötigt eine Skipperhaftpflichtversicherung. Egal, ob du das Boot besitzt oder mietest, als Skipper bist du für eventuelle Schäden oder Verletzungen verantwortlich, die durch deine Handlungen entstehen. Eine Skipperhaftpflichtversicherung bietet dir den nötigen Schutz gegen diese finanziellen Risiken.
Die Höhe der Deckung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art und Größe des Bootes, die befahrenen Gewässer, die Anzahl der Passagiere an Bord und die Art der Nutzung des Bootes (gewerblich oder privat). Eine höhere Deckungssumme bedeutet in der Regel einen besseren Schutz, kann aber auch zu höheren Prämien führen.
Skipperhaftpflichtversicherung deckt die Haftung des Skippers für Schäden ab, die an Dritten verursacht wurden. Dagegen deckt die Bootsversicherung , oft auch Kaskoversicherung genannt, Schäden am eigenen Boot ab. Beide Versicherungen sind wichtig und ergänzen sich, um einen umfassenden Schutz zu bieten.
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- Skipperhaftpflicht: Steffus / depositphotos.com
Über den Autor
Moin! 👋 Ich bin Christoph , seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.
Christoph Hein Chefredakteur & Angelexperte
Moin. Ich bin Christoph, Gründer und Chefredakteur von Angelmagazin.de. Ich komme aus der Nähe von Bremen und bin seit rund 25 Jahren aktiver Angler. Mein Hausgewässer ist die Weser, wo ich sowohl vom Ufer, als auch vom Boot unterwegs bin. Meine Zielfische sind vor allem Zander und Barsch, gelegentlich aber auch Hecht, Forelle und Rapfen.
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- Skipperversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Skipperversicherung bietet Versicherungsschutz beim Chartern fremder Boote.
- Die wichtigste Absicherung stellt die Skipperhaftpflicht dar. Denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
- Wer als Skipper eine eigene Versicherung abschließt, bleibt unabhängig und muss sich nicht auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen.
Die Skipperversicherung
Ob Skipper, Schiffer oder Kapitän - der Schiffsführer an Bord hat viele Bezeichnungen und doch immer dieselbe Aufgabe: Er trägt die Verantwortung für das Boot, seine Crew und Gäste. Pflichtbewusstsein ist daher äußerst wichtig. Und dazu gehört auch, sich umfassend über die richtige Absicherung zu informieren.
Eine Skipperversicherung richtet sich speziell an Personen, die regelmäßig fremde Boote chartern . Zwar sollten diese durch den Vercharterer versichert sein, doch was, wenn nicht? Skipper haften dann mit ihrem gesamten Vermögen. Und auch mit ihrem Zukünftigen.
Die finanziellen Folgen im Schadensfall können ohne passende Absicherung immens sein und ein nicht kalkulierbares Ausmaß annehmen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Chartern fremder Boote ausführlich über den notwendigen Versicherungsschutz zu informieren. Denn nur so lassen sich die Risiken minimieren und die finanzielle Existenz im Schadensfall schützen .
Schadenbeispiel
- Ein Skipper verliert die Kontrolle über das Segelboot und prallt gegen einen Felsen. Dabei wird nicht nur das Boot stark beschädigt, auch Personen werden verletzt. Die Skipperversicherung springt ein, wenn durch den Vercharterer kein oder ein unzureichender Versicherungsschutz besteht.
Skipperhaftpflicht: Die wichtigste Versicherung für Skipper
Ein Skipper ist verantwortlich für das Boot und seine Besatzung. Ein herausfordernder Job, auch wenn die Fahrten zum Freizeitvergnügen stattfinden. Dabei trägt der Kapitän alle wichtigen Entscheidungen und ist für die Sicherheit an Bord zuständig. Dabei gehört es nicht nur dazu, dass er das Boot durch sichere Gewässer leitet. Sondern auch, dass er für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt, wenn doch mal etwas passieren sollte.
Die Skipperhaftpflicht oder einfach nur Skipperversicherung bietet beim Chartern fremder Boote Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden . Die Versicherung kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf und wehrt gleichermaßen aber auch unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherungsnehmer ab. Sie gehört damit nicht nur zur wichtigsten Absicherung für Skipper . Sondern ist ein elementarer Baustein jeder Boots- und Schiffsversicherung .
Die Leistungen der Skipperversicherung
Die Skipperversicherung bietet, abhängig vom jeweiligen Tarif , Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- Bei Personen- und Vermögensschäden an Crewmitgliedern, Gästen oder Dritten
- Sachschäden am gecharterten Boot und dem Eigentum Dritter
- Gewässerschäden
Verbraucher sollten darauf achten, dass die Versicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.
Die Leistungen der Skipperhaftpflicht sind immer vom gewählten Vertrag abhängig . Einige Gesellschaften erweitern ihren Versicherungsschutz um verschiedene Zusatzbausteine. Auch kann die Absicherung selbst ein Zusatzbaustein der Bootshaftpflichtversicherung sein.
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen einer Haftpflichtversicherung sollten mindestens fünf Millionen Euro betragen . Besser sind höhere Summen von bis zu 15 Millionen Euro . Denn ein Personenschaden mit Folgeschäden kann Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich und höher verursachen.
Einige Leistungen können bei der Skipperhaftpflichtversicherung begrenzt sein . Beispielsweise leisten die meisten Gesellschaften bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nur bis zu einer maximalen Summe. Die Leistungsbegrenzungen sind bei Vertragsabschluss zwingend zu berücksichtigen. Ratsam sind Tarife, die möglichst wenige Einschränkungen vorsehen.
Geltungsbereich
Versicherungen für Boote und Skipper können einem Geltungsbereich unterliegen. Das bedeutet, Versicherungsschutz besteht nur in den tariflich genannten Gewässern . Beispielsweise nur innerhalb Europas. Oder sie schließt bestimmte Länder und Regionen aus.
Zu beachten sind zudem mögliche zeitliche Begrenzungen. Stellt die Skipperabsicherung ein Baustein der Bootsversicherung dar, kann die Dauer des Versicherungsschutzes begrenzt sein . Bei einigen Gesellschaften auf maximal 30 Tage im Jahr. Möglicherweise ist dieser Zeitraum nicht ausreichend. In diesem Fall sollte zwingend eine eigenständige Skipperversicherung abgeschlossen werden.
Die Skipper-Kautions-Versicherung
Neben der Haftpflicht gibt es eine weitere Form der Skipperversicherung: Die Kautions-Versicherung.
Im Chartervertrag wird in der Regel eine Kaution hinterlegt, die bar oder mit der Kreditkarte zu begleichen ist. Die Kaution entspricht auch dem Eigenanteil im Schadensfall. Verursachen die Charterer einen Schaden am Boot, behält der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ein, um die Kosten für den Schaden zu decken.
Die Skipper-Kautions-Versicherung erstattet dem Versicherten im Schadensfall die einbehaltene Kaution.
Weitere Versicherungen für Skipper
Die Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Skipper. Auch die Kautions-Versicherung wird häufig zusammen mit einem Chartervertrag angeboten. Zudem gibt es einige weitere Absicherungen, die beim Chartern von Booten sinnvoll sein können:
- Unfallversicherung : Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden auftreten sollten. Sie kann beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Invalidenrente oder auch eine Todesfallleistung vorsehen. Es gibt Tarife speziell für Skipper und Bootseigner. Ratsamer ist allerdings eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Wassersport Versicherungsschutz bietet. Allerdings ist darauf zu achten, dass Sportarten wie Hochseesegeln mitversichert sind.
- Rechtsschutz : Bei Problemen mit dem Chartervertrag oder im Schadensfall kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
- Rücktritts-Versicherung : Die Charter-Rücktritts-Versicherung wird auch häufig in Kombination mit dem Chartervertrag angeboten. Sie ersetzt die Kosten, wenn die Charterer aufgrund von Krankheit oder auch bei einem Todesfall in der Familie ihren Törn nicht antreten können.
Das sind die Vorteile einer Skipperversicherung
Versicherungsschutz bei haftpflichtschäden.
Die Skipperhaftpflicht schützt sowohl bei Sachschäden, wie auch bei Personen- und Vermögensschäden.
Schutz der finanziellen Existenz
Im Schadensfall haften die Verursacher mit ihrem derzeitigen und zukünftigen vermögen. Die Skipperhaftpflicht schützt die finanzielle Existenz ihrer Versicherten.
Unabhängige Absicherung
Wer ein Boot chartert und keine eigene Absicherung besitzt, muss sich auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen. Und dieser kann Leistungslücken oder zu geringe Deckungssummen haben.
Günstige Beiträge
Die Skipperhaftpflicht ist im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr preiswert.
Umfangreicher Versicherungsschutz
Es gibt eine breite Palette an Versicherungen für Skipper. Somit können sie sich gegen viele Eventualitäten wie Rechtsstreitigkeiten, Unfälle und Folgeschäden absichern.
Das sind die Nachteile einer Skipperversicherung
Einschränkungen und leistungslücken möglich.
Einschränkungen und Lücken im Versicherungsschutz können im Schadensfall die finanzielle Existenz bedrohen.
Eingeschränkter Geltungsbereich
Der Schutz kann auf bestimmte Gebiete und für eine maximale Dauer begrenzt sein.
Das kostet die Versicherung für Skipper
Die Kosten für eine Skipperhaftpflicht sind vom jeweiligen Anbieter und dem gewünschten Versicherungsumfang abhängig . Dabei ist elementar, wie hoch die Versicherungssummen festgelegt werden, welcher Geltungsbereich vereinbart wird und unter Umständen auch die Art der Boote, die gecharterter werden.
Kostenbeispiel
- Weltweit gültige Skipperhaftpflicht mit unbegrenzter Dauer und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (250.000 Euro für Vermögensschäden): 155 Euro im Jahr für Yachten und Motorboote ohne Begrenzung
Ist eine Skipperhaftpflicht sinnvoll?
Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht ist nicht nur sinnvoll, sondern elementar wichtig . Denn Privatpersonen haften bei einem Schaden immer mit ihrem gesamten Vermögen . Und Haftpflichtschäden können, vor allem wenn Personen verletzt werden, ein hohes Ausmaß annehmen. Um vor diesem Risiko geschützt zu sein, ist die Skipperversicherung eine entscheidende Absicherung.
Eine Versicherung empfiehlt sich für Skipper, die regelmäßig fremde Boote chartern. Wer selbst ein Boot besitzt, hat eventuell bereits Versicherungsschutz über eine bestehende Bootshaftpflicht . Hierbei ist allerdings zu prüfen, ob diese in dem Aufenthaltsland gültig ist und ob eine zeitliche Begrenzung gilt.
Gegen eine Skipperversicherung spricht, dass viele Vercharterer bereits einen Versicherungsschutz in den Mietbedingungen vorsehen. Allerdings kann dieser nicht ausreichend sein oder Leistungslücken aufweisen . Die Charterer müssten sich dann ausführlich über die bestehende Versicherung informieren . Mit einer Skipperhaftpflicht könne sie sicherstellen, dass die eigene Absicherung aufkommt, wenn der Versicherungsschutz der Vercharterers nicht ausreichend ist.
Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung
Die meisten Tarife der Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz beim Führen und Bedienen von Booten. Allerdings fallen darunter nur Boote, die mit eigener Kraft angetrieben werden. Also Ruder-, Paddel- und Tretboote . Einige Versicherer erweitern den Schutz auf Motorboote mit einer maximalen PS-Leistung .
In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreichend , da sie nicht für das gecharterter Boot gilt. Verbraucher sollten daher überprüfen, ob ihre Haftpflicht das gewünschte Boot einschließt und ob die Deckung ausreichend ist. Wenn nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Skipperversicherung.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich eine passende skipperhaftpflicht.
Um eine passende Skipperhaftpflicht zu finden, empfiehlt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners. Damit können Nutzer mit nur wenigen Klicks verschiedene Anbieter auf dem Markt und ihre Tarife gegenüberstellen und überprüfen. Dadurch erhalten sie nicht nur einen guten Überblick über die Kosten, sondern können auch mögliche Leistungsausschlüsse erkennen.
Wichtig: Bei einem Vergleich der Skipperhaftpflichtversicherung sollten Verbraucher immer auch auf das Kleingedruckte achten. Ein eingeschränkter Geltungsbereich oder begrenzte Versicherungssummen bei bestimmten Schäden. Denn diese Einschränkungen können im Schadensfall zu finanziellen Problemen führen.
Welche Versicherungen benötige ich als Skipper?
Als Skipper stellt die Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung dar. Denn sie schützt die finanzielle Existenz der Skipper im Schadensfall und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen sie ab.
Sinnvoll ist zudem eine Unfallversicherung . Denn bleibende Schäden infolge eines Unfalls können nicht nur das Leben verändern. Sie können auch zur finanziellen Belastung werden.
Ein Rechtsschutz ist ratsam, um bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein und nicht die teuren Kosten dafür tragen zu müssen. Und auch eine Kautions-Versicherung kann nützlich sein, wenn es zu einem Schaden kommt, um die hinterlegte Zahlung erstattet zu bekommen.
Grundsätzlich ist die Frage, welche Versicherungen Skipper benötigen, immer vom eigenen Sicherheitsbedürfnis abhängig . Außerdem davon, ob bereits eine Absicherung besteht . Wer eine private Unfallversicherung besitzt, benötigt in der Regel keine weitere Versicherung. Vorausgesetzt, der Tarif schließt das Segeln nicht als gefährliche Sportart aus und weist ausreichend Versicherungsschutz auf.
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Skipper-Haftpflichtversicherung
Charter erfreut sich seit jahren wachsender beliebtheit. das miteinander in einer crew verspricht spaß und abenteuer und unvergessliche erlebnisse – birgt aber auch eine große verantwortung..
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht für Ansprüche aus Skipper- und Crew-Aktivitäten auf gecharterten Yachten– daher ist besondere Vorsorge notwendig. Was als entspannte Auszeit geplant war, kann schnell ins Gegenteil umschlagen, denn für verursachte Schäden gegenüber Dritten haftet man mit seinem gesamten privaten Vermögen.
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Skipper-Unfallversicherung
Eine rundum beruhigende sache: die skipper-unfall-versicherung bietet versicherungsschutz für unfälle, die zu tod und invalidität führen..
Die Skipper-Unfall-Versicherung zahlt schnell und prüft nicht erst, welchen der Unfallbeteiligten eine Haftung trifft. Sie zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung beanspruchen können.
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Die Skipperhaftpflicht für einen sicheren Segeltörn
Die Skipperhaftpflicht ist für jeden Skipper interessant, der sich auf seinem Segeltörn optimal absichern möchte. Denn sind Sie nicht versichert, reicht bereits ein falsches Manöver, oder einmal kurz nicht aufpassen und schon ist es passiert. Der idyllische Ausflug wird dann schnell zum finanziellen Albtraum!
Die Skipperhaftpflicht schützt Ihr Privatvermögen und ist eine sinnvolle Charterversicherung für alle Skipper.
Wir informieren rund um das Thema Versicherungsschutz beim Segeln und zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie aus einer solchen Versicherung ziehen können und warum Sie für Ihren nächsten Bootscharter unbedingt über eine Skipperhaftpflicht nachdenken sollten.
- Was ist eine Skipperhaftpflicht?
Verursachen Sie als Skipper einer gecharterten Segelyacht einen Unfall, so haften Sie persönlich und uneingeschränkt bei allen Schäden , sofern Ihnen die Schuld zugesprochen wird. Egal, ob es sich dabei um Schäden an der gecharterten oder anderen Yachten handelt, an Personen oder sonstigen Dingen:
Sie haften immer mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen . Aber wie sichern Sie sich bei einem Yachtcharter am besten ab?
Um den Segeltörn sorgenfrei genießen zu können, sollten Sie sich vorab über finanzielle Risiken und Pflichten informieren, die im Schadensfall auf Sie zukommen könnten. Hierbei gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge und eine Skipperhaftpflicht ist einfach die beste Vorsorge.
Was sichert die Skipperhaftpflicht ab?
Vorteile der skipperhaftpflicht, welche leistungen bietet eine skipperhaftpflicht, sind die leistungen durch die private haftpflichtversicherung schon abgedeckt, was muss beim vertragsabschluss beachtet werden, wann sollte die skipperhaftpflicht am besten abgeschlossen werden, mit welchen kosten ist zu rechnen, was ist im schadensfall zu tun.
Über die Skipperhaftpflichtversicherung sollte generell jeder nachdenken, der aktiv als Skipper in den nächsten Törn starten möchte. Die Versicherung schützt den Skipper vor Ansprüchen Dritter, welche durch sein Fehlverhalten zu Schaden gekommen sind. Ein solcher Unfall oder Schaden ist schnell passiert und geht meist mit horrenden Schadensansprüchen einher.
Bei einem gecharterten Segelboot hilft Ihnen die Bootshaftpflicht des Bootseigners unter Umständen nicht weiter. Diese greift nämlich nur bei einer einfachen Fahrlässigkeit durch den Skipper und oft sind nur bestimmte Schäden abgesichert. Um auch gegen grobe Fahrlässigkeit abgesichert zu sein, ist eine Skipperhaftpflicht unerlässlich.
Als grob fahrlässig gelten übrigens nicht nur Alkoholkonsum oder grobe Navigationsfehler - auch bei Unfällen durch Fremdverschulden kann dieser Vorwurf schnell im Raum stehen.
Vorsicht: Wenn Sie eine Segelyacht chartern, können Sie häufig nicht nachvollziehen, ob die Haftpflichtversicherung des Yachtcharters zurzeit aktiv ist. Hat der Charterpartner seine Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Versicherungsschutz unter Umständen schon erloschen! In diesem Fall haben Sie keinerlei Absicherung und müssen für eventuelle Schäden in vollem Maße selbst aufkommen.
- Schäden am Charter sind finanziell abgesichert
- Versicherungsschutz bei zu Schaden gekommenen Personen
- Sachschäden sind abgesichert
- Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind abgedeckt
- Absicherung von größeren Schäden, bei denen die Charterhaftpflicht nicht ausreicht
Die Skipperhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und sichert den Skipper so vor verschiedenen Ansprüchen Dritter. Dabei übernimmt sie nicht nur Schäden an der am Unfall beteiligten Yacht, sondern versichert auch die Schäden an Ihrer Charteryacht.
Hierbei werden auch Schäden bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit gedeckt, wodurch Sie vor der Haftung gegenüber dem Bootseigner geschützt sind. Zudem greift die Haftpflichtversicherung für Skipper bei Personenschäden an Crewmitgliedern oder Dritten.
Dabei wird die Crew nicht als eine einzige "Gefahrengruppe", sondern als Ansammlung von Individuen angesehen, deren Haftpflichtansprüche untereinander auch gedeckt werden. Sollten Sie also einen Unfall verursachen bei dem eines Ihrer Crewmitglieder verletzt wird, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für Abtransport und Behandlung .
Außerdem deckt die Skipperhaftpflicht in der Regel die Ausfall-Kosten des Bootseigners, die entstehen, wenn die Yacht wegen Schäden oder Beschlagnahmung in ausländischen Häfen nicht weiter für den Chartergebrauch zur Verfügung steht. Und sogar bei Gewässerschäden greift die Versicherung und ist somit ein absolutes Muss für alle Bootsführer.
Die Skipperhaftpflicht umfasst also ein viel weiteres Feld als diverse Bootshaftpflichten und sichert Sie so effektiv gegen die meisten Eventualitäten auf See ab.
Bitte beachten: Welche Leistungen in welcher Höhe genau abgedeckt werden, kann jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren und ist deshalb vom Anbieter abhängig.
Skipper- und Crewaktivitäten sind durch die private Haftpflichtversicherung im seltensten Fall abgedeckt , in der Regel ist sogar der gesamte Wassersport von der privaten Versicherung ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen können unter Umständen aber sehr hoch ausfallen, da der Skipper immer uneingeschränkt persönlich für den Schaden haftbar gemacht wird.
Deshalb ist die Skipperhaftpflicht auch keine zusätzliche Kosten-verschlingende Versicherung, die Sie sowieso nicht brauchen. Vielmehr ist sie die notwendige Absicherung, um Ihr Privatvermögen zu schützen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Wassersportaktivitäten in Ihrer Police enthalten sind. Sind sie dies nicht, sollten Sie über eine Skipperhaftpflicht nachdenken.
Beim Abschluss einer Versicherung gibt es immer viele Dinge, die Sie beachten sollten. Nicht nur die Deckungssumme oder Feste Taxe sind wichtige Kriterien, sondern auch eine Reihe weiterer Eckpunkte.
Deshalb sollten Sie auch bei der Skipperhaftpflicht sehr genau auf das Kleingedruckte achten. Wichtig sind vor allem bestimmte Ereignisse, die abgesichert sein sollten. Hierzu haben wir Ihnen eine übersichtliche Checkliste erstellt.
Ist ein Segeltörn im Ausland geplant, sollten Sie zusätzlich sicherstellen, dass auch Kosten für Arrestierungen in ausländischen Häfen abdeckt sind.
Das sollte abgesichert sein
- Der Schutz bei einer groben Fahrlässigkeit
- Folgeschäden - die auf das eigentliche Schadensereignis zurückzuführen sind
- Forderungsausfall - falls ein fremder Schadensverursacher nicht fähig ist, den Schaden zu begleichen (z. B. wenn der Schadensverursachen nicht gefunden werden kann, nicht versichert ist oder kein Privatvermögen besitzt)
- Persönliche Effekte - Wertgegenstände auf dem Boot, die mitversichert sein sollten
- Totalverlust - falls ein wirtschaftlicher Totalschaden am Boot passiert
Die Skipperhaftpflicht sollte unbedingt bereits vor Antritt des Segeltörns abgeschlossen werden, da die meisten Versicherungen rückwirkend nicht greifen .
Aus diesem Grund ist zu empfehlen, sich bereits frühzeitig über eventuelle Versicherungen zu informieren und Versicherungsangebote zu vergleichen.
Für welchen Versicherer Sie sich im Nachhinein entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Wählen Sie die Versicherung, die Ihre Bedürfnisse am besten abdeckt.
Eine Pauschal-Aussage zu den Kosten zu treffen, ist nicht möglich. Diese sind stark abhängig vom Anbieter, der Bootsart , der Größe des Boots sowie den gewünschten Versicherungsleistungen der Skipperhaftpflicht.
Im Schadensfall gilt immer: Erst den Schaden dokumentieren, dann der Versicherung melden und bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollten Sie die Rückmeldung der Versicherung abwarten. Was Sie außerdem unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste zum Verhalten im Schadensfall .
Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote, um dann die für Sie perfekte Skipperhaftpflicht auswählen zu können. Mit der richtigen Haftpflichtversicherung können Sie als Skipper allzeit sorgenfrei unterwegs sein und Ihren Segeltörn als echte Erholungsphase genießen.
Viel Spaß dabei wünscht Ihnen das Team von segeln360!
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Die Skipperhaftpflichtversicherung kann für EU Bürger bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.
In der folgenden Tabelle finden Sie die größten Anbieter für Skipperhaftpflichtversicherungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir als unabhängige Yachtcharter-Plattform selbst keine Skipper-Versicherungen anbieten. Wir zeigen Ihnen hier eine Auswahl seriöser Anbieter der Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Es handelt sich dabei um Anbieter mit denen unsere Kunden bereits Erfahrung haben und diese deshalb als Empfehlung aussprechen.
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Für Skipper, die regelmäßig geliehene oder gecharterte Boote nutzen, bieten wir eine separate Skipperversicherung an, die für ein ganzes Jahr gültig ist.
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Skipper und Crew sind einer ganz speziellen Risikosituation ausgesetzt. Nachfolgend begründen wir, warum es sinnvoll ist, eine Skipperversicherung abzuschließen:
- Prinzipiell haften Sie unbegrenzt als Skipper mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen, wenn sie schuldhaft anderen Personen oder Sachen einen Schaden zufügen.
- Der Skipper haftet aber auch bei verschuldeten Schäden gegenüber Crewmitgliedern. Die persönliche Haftung ist unbeschränkt. Sie können sich nicht darauf verlassen, ob und in welchem Umfang der Vercharterer Versicherungsschutz für Sie besorgt hat, denn er wird in der Regel seine Haftung möglichst einschränken wollen, z. B. auf den Wert der Yacht. Möglicherweise sind auch nur bestimmte Schäden gedeckt, z.B. Brand, Explosion oder Kollision.
- Zu beachten ist, dass Yachten, die unter ausländischer Flagge registriert sind, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Rahmen ausländischer Versicherungsbedingungen versichert werden müssen. Die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist für Sie als Charterer unmöglich.
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Die Wehring & Wolfes Skipperversicherung schützt Sie vor versteckten Haftungsrisiken wie z.B. unzureichender Deckung seitens des Vercharterers und Schäden, für die Sie durch den Gebrauch der gecharterten Yacht Dritten gegenüber haftbar gemacht werden.
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- Schäden an der gecharterten Yacht verursacht durch grobe Fahrlässigkeit sowie eine
- Charter-Ausfalldeckung in Folge einer verspäteten Rückgabe der Yacht oder einer selbst verschuldeten Havarie.
Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da Sie im Schadenfall unter Umständen mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen unbegrenzt haften. Ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung deckt keine Schadenersatzansprüche aus dem Gebrauch einer Yacht.
TIPP! Unsere Charterversicherungen bieten Ihnen die Skipper-Haftpflichtversicherung auch in Kombination mit einer Kautionsversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung: Alle Einzelheiten zu diesen Versicherungen finden Sie hier oder in der aktuellen Charterbroschüre , die gleichzeitig als Antrag genutzt werden kann.
Unsere separate Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz- und das an 365 Tagen im Jahr! Interessiert? Dann lesen Sie hier weiter!
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Wie versichere ich meinen Pool auf der Yacht?
Besitzt du eine Yacht, wirst du wahrscheinlich ziemlich wohlhabend sein. Dennoch wäre es auch für dich ärgerlich, wenn da etwas zu Schaden kommt. Schließlich ist eine Segel- oder Motoryacht ein echtes Luxus-Objekt. Wird etwas beschädigt, kann das extrem hohe Reparaturkosten verursachen. Also wirst du in diesem speziellen Fall eine Yacht-Versicherung brauchen. Als Eigner einer Yacht ist ein solcher Versicherungsschutz sinnvoll – erst recht, wenn du dein Boot vermietest. Auch wenn du als Freizeitkapitän selbst mal ein solch stolzes Schiff chartern möchtest, hilft dir die Boot-Versicherung. Lies hier, welche Vorteile dir diese spezielle Wassersportversicherung bringt.
Was bietet eine Yacht Pool Versicherung?
In der Regel haben Vercharterer für ihre Yachten eine Kaskoversicherung mit festgelegter Selbstbeteiligung weitreichend abgeschlossen.
Es gibt jedoch eine sogenannte „Charter-Kautionsversicherung“, die dich als Charterer vor dem Verlust deiner Kaution schützt, die je nach Größe des Bootes mehrere Tausend Euro betragen kann. Beim Abschluss dieser Versicherung solltest du unbedingt darauf achten, dass auch das Beiboot und der Außenbordmotor eingeschlossen sind.
Die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden auf, die bei der Miete eines Bootes entstehen. Eine sogenannte „Skipper-Haftpflicht-Versicherung“ ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Sie deckt Ansprüche ab, die normalerweise nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind.
Eine Yacht Pool Versicherung greift zudem ein, wenn es zu berechtigten Haftungsansprüchen aufgrund von Sach- und/oder Personenschäden kommt, die sich außerhalb des Schiffes befinden. Besonders bei Personenschäden können schnell hohe Summen entstehen. Deshalb solltest du für den optimalen Versicherungsschutz unbedingt Deckungssummen wählen, die hoch genug sind. Denn grundsätzlich haftest du im Schadenfall in unbeschränkter Höhe.
Auch bei Haftpflichtansprüchen der Crewmitglieder ist eine Yacht Pool Versicherung der richtige Schutz. Denn übliche Haftpflichtversicherungen schließen eine Deckung von Ansprüchen zwischen Mitversicherten oft aus. Mitversicherte sind alle Personen, die sich berechtigt auf dem Schiff befinden. Deshalb ist der ausdrückliche Einschluss dieses Risikos für dich so wichtig.
Ein weiterer Aspekt ist die Absicherung von Haftpflichtansprüchen des Yachteigners für Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit an der Yacht selbst entstanden sind. Kaskoversicherungen decken solche Schäden in der Regel nicht ab.
Aber Achtung: Der Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ ist ziemlich dehnbar. Vor allem wenn es ein ausländisches Gericht zu entscheiden hat. Bei Charter im Ausland ist dies der Fall. Achte bei Abschluss der Versicherung also darauf, dass sämtliche Risiken im Vertrag mit aufgenommen werden.
Welche Risiken sind versichert?
Mit der speziellen Boot Versicherung ist das Haftungsrisiko jedes einzelnen Crewmitgliedes des Versicherungsnehmers versichert. Dazu zählen im Rahmen des Vertrages auch Haftpflichtansprüche der Crewmitglieder untereinander bei Personenschäden und Sachschäden.
- Ist die Yacht gechartert, sind Schäden am Boot selbst durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt. Natürlich nur dann, wenn dies im Versicherungsvertrag festgehalten wurde. Das unterscheidet sie von einer anderen Sachversicherung , die grobe Fahrlässigkeit meist ausschließt. Eingeschlossen sind hierbei auch die Ausrüstung, das Zubehör sowie das Beiboot und der Außenbordmotor .
- Ansprüche der Crewmitglieder gegen den Versicherungsnehmer sind ebenfalls mitversichert.
- Mitversichert ist zudem die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.
- Wird das Beiboot, das zur gecharterten Yacht gehört, beschädigt, kommt dafür ebenfalls die Versicherung auf.
- Entsteht ein Vermögensschaden aufgrund eines versicherten Personenschadens, tritt die Versicherung dafür ein.
- Auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Haftpflichtversicherung ist inkludiert.
- In einem eventuellen Rechtsstreit übernimmt der Versicherer die Prozessführung.
- Verunreinigungen von Gewässern durch den Versicherungsnehmer sind versichert. Jedoch nur, wenn diese Verunreinigung nicht durch Einleiten oder Einbringen von gewässerschädlichen Stoffen oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer geschehen ist.
Was kostet eine Versicherung für den Yacht Pool?
Es kommt ganz darauf an, welche Art von Yacht Pool Versicherung abgeschlossen wird.
- So kostet beispielsweise eine Skipper-Haftpflichtversicherung je nach Yacht zwischen 90 und 200 Euro.
- Die Unfallversicherung schlägt ab 40 Euro zu Buche.
- Ab zirka 60 Euro ist eine Kautionsversicherung zu haben.
In der Regel sind im Schadenfall Selbstbeteiligungen zu leisten. Diese können je nach Schaden und Vertrag mehrere tausend Euro betragen.
Achtung: Die Laufzeiten der Yacht Pool Versicherung können ganz unterschiedlich sein. So kannst du zum Beispiel einen Vertrag für ganze 12 Monate abschließen oder nur für 6 Wochen. Du solltest beim Abschluss der Versicherung also darauf achten, dass die Laufzeit auf deine Bedürfnisse und Pläne passt.
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Bildnachweis: headerbild:©AdobeStock_613253960; PaulShlykov
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Yachtpool Charter Versicherungen
YACHT-POOL entwarf bereits 1986 Bedingungen, die speziell die Charter-Skipper schützen. Dabei geht es nicht nur um “Bagatellschäden”, wie Kautions-schäden, sondern auch um die grobe Fahrlässigkeit, die oft unscheinbar und dennoch rücksichtslos die Zukunft des Skippers beeinträchtigen kann. Daher ist ein Versicherungsschutz zumindest für die Skipper-Haftpflicht unumgänglich.
Warum eine YACHT-POOL Charter-Kautionsversicherung ? Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat – Das ist meist der Skipper selbst – aus seiner Verantwortung als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewußte Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr – weltweit! Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und
Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung ? Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften. Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen. Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben! Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist. Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden.
Warum eine YACHT-POOL Skipper-Rechtsschutzversicherung ? Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können. Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Es sein kann, dass nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will.Schadenersatz-Rechtsschutz:Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Yachtführung.Straf-Rechtsschutz:Für die Verteidigung von Strafverfahren wegen eines Yachtunfalles oder Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Yachtführung.Führerschein-Rechtsschutz:Für Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins. Rechtsschutz haben Skipper und Crew weltweit!
Warum eine Charter – Rücktrittsversicherung ? Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.
Warum eine YACHT-POOL Charter-Beschlagnahmeversicherung ? Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von uns hinterlegte Strafkaution bis Euro 52.000,- kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht
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Die Skipper Haftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimme Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr! 12 Monate Versicherungsschutz! - Für eine Versicherungsprämie bezahlen und für 12 Monate prämienfrei versichert sein!
Skipper-Haftpflicht. Der Skipper haftet für Schäden, die er anderen schuldhaft zugefügt hat mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen - uneingeschränkt - Das ist Ihr Risiko! YACHT-POOL inkludiert die grobe Fahrlässigkeit und die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Online beantragen. Yacht-Kasko.
Als Skipper*in einer gecharterten Yacht tragen Sie große Verantwortung für Mensch und Maschine. Mit unserer günstigen Skipperhaftpflicht sind Sie an Bord bestens abgesichert. Unverbindlich Skipperhaftpflicht berechnen & direkt online abschließen!
Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht.
Die Pantaenius-Skipperhaftpflichtversicherung bietet Ihnen das ganze Jahr über Schutz bei Schäden, die beim Gebrauch einer fremden Motor- oder Segelyacht entstehen. Sie wird wirksam, wenn die yachteigene Haftpflicht-Versicherung nicht eintritt. Versichert ist ebenfalls die Nutzung von Beibooten oder anderen Wassersportgeräten.
Eine Skipperversicherung ist in der Regel eine Haftpflichtversicherung für die Führer gecharterter Boote und Yachten. Es handelt sich um eine sinnvolle Versicherung, weil sich Skipper nicht immer auf den Versicherungsschutz des gecharterten Bootes verlassen können und hohe Schadenersatzansprüche möglich sind.
Wenn Yachthaftpflicht- und Kaskoversicherer bei einem Schaden durch den Skipper nicht einspringen oder die Deckungssumme bzw. der Vertragsumfang nicht genügt, sorgt eine Skipperversicherung dafür, dass Sie als verantwortlicher Bootsführer bzw. verantwortliche Bootsführerin nicht in finanzielle Seenot geraten.
Christoph Hein. Aktualisiert am 10.03.2024. Die Skipperhaftpflicht sichert dich als Skipper ab und stellt im Schadenfall den Ausgleich für Schäden oder Verletzungen, die du verursacht hast. In einer Welt, in der Segeln und Yachting zunehmend beliebt werden, wird diese Versicherung immer wichtiger.
Die Skipperversicherung bietet Versicherungsschutz beim Chartern fremder Boote. Die wichtigste Absicherung stellt die Skipperhaftpflicht dar. Denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Wer als Skipper eine eigene Versicherung abschließt, bleibt unabhängig und muss sich nicht auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen.
Neben der Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Skippers schließen die Tarife in der Regel mehrere Mitversicherungen ein, wie beispielsweise für: Schäden, die Crewmitglieder hervorrufen; Sicherheitsleistungen, die bei der Beschlagnahme der Yacht in ausländischen Häfen anfallen
Eine rundum beruhigende Sache: Die Skipper-Unfall-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die zu Tod und Invalidität führen. Die Skipper-Unfall-Versicherung zahlt schnell und prüft nicht erst, welchen der Unfallbeteiligten eine Haftung trifft. Sie zahlt gerade dann, wenn verletzte Insassen oder Hinterbliebene keine Leistung ...
Boot & Yacht. Bootversicherung. Skipperhaftpflicht: Die Skipperversicherung für Charter sichert Sie an Bord ab. Mögen Sie die Abwechslung? Nicht jeden Urlaub auf dem eigenen Boot, sondern auf der nächsten Fernreise ein Boot oder eine Yacht entsprechend Ihres Bootsführerscheins chartern?
Die Skipperhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und sichert den Skipper so vor verschiedenen Ansprüchen Dritter. Dabei übernimmt sie nicht nur Schäden an der am Unfall beteiligten Yacht, sondern versichert auch die Schäden an Ihrer Charteryacht.
In der folgenden Tabelle finden Sie die größten Anbieter für Skipperhaftpflichtversicherungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir als unabhängige Yachtcharter-Plattform selbst keine Skipper-Versicherungen anbieten. Wir zeigen Ihnen hier eine Auswahl seriöser Anbieter der Skipper-Haftpflicht-Versicherung.
Die Wehring & Wolfes Skipperversicherung schützt Sie vor versteckten Haftungsrisiken wie z.B. unzureichender Deckung seitens des Vercharterers und Schäden, für die Sie durch den Gebrauch der gecharterten Yacht Dritten gegenüber haftbar gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem.
Auch bei Haftpflichtansprüchen der Crewmitglieder ist eine Yacht Pool Versicherung der richtige Schutz. Denn übliche Haftpflichtversicherungen schließen eine Deckung von Ansprüchen zwischen Mitversicherten oft aus. Mitversicherte sind alle Personen, die sich berechtigt auf dem Schiff befinden.
Die Lösung: Yacht-Pool Crewvertrag in Verbindung mit der Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Wir empfehlen den Abschluss eines Crew-Vertrages, weil eine Reihe von wichtigen Punkten, die wiederum von der Skipper-Haftpflichtversicherung nicht berührt werden, darüber klar geregelt werden können und so Missverständnisse von vornherein reduziert ...
Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften. Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen. Weil Sie nicht wissen, in welchem ...